Autofahren im Sommer – Was ist erlaubt und was nicht?

Vor allem in Autos ohne Klimaanlage wird es bei sommerlichen Temperaturen sehr schnell sehr heiß. Draußen ist man eh nur mit Flip-Flops unterwegs, warum also nicht auch mit Flip-Flops hinter das Steuer? Autofahren in Flip-Flops oder sogar barfuß ist erlaubt. Allerdings kann es im Falle eines Unfalls Probleme geben: Vor Gericht könnte dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden, wodurch ein mögliches Mitverschulden vorliegen kann. Auch Ihre Vollkaskoversicherung könnte die Leistungen teilweise oder komplett verweigern. Daher am besten immer mit festem Schuhwerk fahren.

Und was ist mit den Autofenstern? Dürfen diese zum Schutz vor der Sonne verklebt werden? Teils-teils. Die hinteren Schieben dürfen mit einer speziell zugelassenen Folie verklebt werden. Natürlich sind auch mobile Lösungen, zum Beispiel ein Sonnenschutz mit Saugnäpfen, erlaubt. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen aber auf jeden Fall frei bleiben.

Bei der kurzem Fahrt im Auto vom Haus oder Hotel zum Strand möchten alle mitkommen und nicht laufen müssen. Doch aufgepasst: Selbst bei kurzen Strecken darf die zugelassene Personenzahl nicht überschritten werden. Es dürfen nur so viele Personen mit an Bord, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Quelle: ADAC

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